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Entfernungspauschale bei Hin- und Rückfahrt an zwei Tagen

Das Finanzgericht Münster hat am 15.09.2017 sein Urteil vom 14.07.2017 (Aktenzeichen 6 K 3009/15 E) veröffentlicht. Danach kann die Entfernungspauschale auch dann nur einmal berücksichtigt werden, wenn die Rückfahrt von der Arbeitsstätte nicht am Tag der Hinfahrt stattfindet.

In dem Entscheidungsfall hat sich das FG mit der Frage befasst, ob die Entfernungspauschale nur zur Hälfte anzusetzen ist, wenn nur eine Hinfahrt und keine Rückfahrt zur bzw. von der Arbeitsstätte erfolgt.  Diese Frage hat das Gericht aber nicht entschieden.

Da mehrere ähnliche Verfahren beim BFH anhängig sind, hat des FG die Revision zugelassen.

Das FG Münster das Urteil vom 14.07.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Münster

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2017
25.09.2017

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