Fehlende Rechnungsnummern können zu Schätzungen führen
Das Finanzgericht (FG) Hamburg weist in seiner Pressemitteilung 3/2017 auf sein Urteil vom 28.08.2017 (Aktenzeichen 2 K 184/15) hin. Bei einer Umsatzsteuersonderprüfung wurde festgestellt, dass die Nummerierung der Ausgangsrechnungen lückenhaft war. Da noch weitere Ungereimtheiten vorlagen, wurde die Buchführung verworfen.
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