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Anzeigepflicht von Steuergestaltungen: Erschreckend...

Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), Harald Elster, hat in einer Pressemitteilung vom 08.10.2018 zu "Anzeigepflicht für Steuergestaltungen: Die Uhr steht auf 5 nach 12" ein erschreckendes Statement abgegeben.

Zitate aus der Pressemitteilung:
"„Fangen Sie besser gestern als heute mit der Datensammlung an!“, rät der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) StB/WP Harald Elster während des 41. Deutschen Steuerberatertags in Bonn. Seine Empfehlung resultiert aus der EU-Richtlinie für die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen.
Anfang Juni dieses Jahres wurden die Regelungen im EU-Amtsblatt bereits veröffentlicht. Die Bundesregierung hat zwar bis Ende 2019 Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen. Die EU-Vorgaben verlangen aber auch die nachträgliche Meldung von grenzüberschreitenden Gestaltungen, die bis Juni 2020 umgesetzt werden. Andernfalls drohen Geldbußen.
Mehr Ratschläge für die Praxis sind nicht möglich. „Niemand weiß im Moment, was er genau aufzeichnen soll“, stellt Elster ernüchtert fest." Ende des Zitats.

Der DStV hat die Pressemitteilung vom 08.10.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage DStV

COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2018
15.10.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD