Entschädigung für Stromleitung über einem Privatgrundstück nicht steuerbar
Der Bundesfinanzhof weist ist seiner Pressemitteilung 52/2018 vom 10.10.2018 auf sein Urteil vom 02.07.2018 (Aktenzeichen IX R 31/16) hin. Danach unterliegt eine Entschädigung, die einem "Grundstückseigentümer einmalig für die grundbuchrechtlich abgesicherte Erlaubnis zur Überspannung seines Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird", nicht der Einkommensteuer.
Der BFH hat untersucht, ob Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte vorliegen und beides verneint.
Das BFH hat die Pressemitteilung 52/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2018
15.10.2018