Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes als Sonderausgaben der Eltern
Der Bundesfinanzhof weist ist seiner Pressemitteilung 51/2018 vom 08.10.2018 auf sein Urteil vom 13.3.2018 (Aktenzeichen X R 25/15) hin. Danach können "Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" als Sonderausgaben geltend machen.
Zitat aus der Pressemitteilung 51/2018 des BFH:
"Der Steuerabzug setzt aber voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. "
Das BFH hat die Pressemitteilung 51/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2018
15.10.2018