Steuerzinsen halbieren: Bundesratsinitiative
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.09.2018 einen Antrag zur Halbierung der Steuerzinsen behandelt.
Zitate aus der Bundesratsdrucksache 396/18 vom 09.08.2018:
"...die Hessische Landesregierung hat beschlossen, im Bundesrat die Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Verzinsung nach der Abgabenordnung beim Deutschen Bundestag gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes zu beantragen."
"Der Zinssatz in § 238 Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung von umgerechnet jährlich 6 Prozent schießt in der derzeitigen Niedrigzinsphase über das eigentliche Ziel der Verzinsung nach den §§ 233a ff. der Abgabenordnung hinaus. Diese soll einen Ausgleich dafür schaffen, dass Steuern von Einzelfall zu Einzelfall zu unterschiedlichen Zeitpunkten gezahlt werden, unabhängig von den Gründen für die zeitlichen Differenzen. Hierdurch sollen die Liquiditätsvor- oder Nachteile ausgeglichen werden, die Steuerschuldner oder Steuervergütungsgläubiger durch das erst spätere Abführen oder Vereinnahmen von Steuern und Steuervergütungen haben. Spiegelbildlich hat diese Vor- oder Nachteile auch die öffentliche Hand als Steuergläubiger bzw. Steuervergütungsschuldner. Der bei der Verzinsung anzuwendende Zinssatz beträgt seit Anfang der sechziger Jahre 0,5 Prozent pro Monat. Ein Jahreszinssatz von 6 Prozent steht im krassen Missverhältnis zu dem seit einigen Jahren herrschenden Zinstief am Kapitalmarkt."
Der Bundesrat hat die Protokolle über die Bundesratssitzung vom 21.09.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesrat
COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2018
15.10.2018