Deutlich härtere Strafen bei Verkehrsdelikten
Die Bundesregierung weist in einer Pressemitteilung vom 19.10.2017, darauf hin, dass ab 19.10.2017 die nachfolgend beschriebenen Tatbestände deutlich härter bestraft werden:
Nichtbilden einer Rettungsgasse, Telefonieren am Steuer und Verdecken des Gesichts.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeugen keinen Platz macht, zahlt künftig ein deutlich höheres Bußgeld. Auch das Telefonieren am Steuer wird empfindlich teurer. Verhüllt oder mit verdecktem Gesicht Auto zu fahren, ist nun komplett verboten.
Die Bundesregierung hat die Pressemitteilung vom 19.10.2017 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesregierung
COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2017
23.10.2017
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