Dreidimensionale Zeichen können schutzfähige Marken sein
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seinen Pressemitteilungen 162/2017 und 163 auf mehrere Beschlüsse vom 18.10.2017 (Aktenzeichen: I ZB 4/17 , I ZB 3/17, I ZB 106/16, ZB 105/16) hin. Danach können dreidimensionale Zeichen schutzfähige Marken sein.
Nach der Pressemitteilung 162/2017 gilt das grundsätzlich auch für dreidimensionale Zeichen, die die Form einer Ware darstellen.
Der BGH hat die Pressemitteilung 162/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
Der BGH hat die Pressemitteilung 163/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2017
23.10.2017
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