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Dreidimensionale Zeichen können schutzfähige Marken sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seinen Pressemitteilungen 162/2017 und 163 auf mehrere Beschlüsse vom 18.10.2017  (Aktenzeichen:  I ZB 4/17 ,  I ZB 3/17, I ZB 106/16, ZB 105/16) hin. Danach können dreidimensionale Zeichen schutzfähige Marken sein.

Nach der Pressemitteilung 162/2017 gilt das grundsätzlich auch für dreidimensionale Zeichen, die die Form einer Ware darstellen.

Der BGH hat die Pressemitteilung 162/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
D
er BGH hat die Pressemitteilung 163/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2017
23.10.2017

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