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Berliner Testament: Pflichtteilsstrafklausel

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln weist in seiner Pressemitteilung vom 18.10.2018 auf seinen Beschluss vom 27.09.2018 (Aktenzeichen Az. 2 Wx 314/18) hin, in dem es eine Pflichtteilsstrafklausel auch für den Fall anerkannt hat, dass das Kind eine Entschädigung für das Nichtgeltendmachen des Pflichtteils bekam.  

Das OLG Köln hat entschieden, dass das Kind mit der Geltendmachung des Pflichtteils anlässlich des Ablebens der Mutter nicht mehr Erbe des Vaters ist.
Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Köln vom 18.10.2018:
"Mit der Pflichtteilsklausel wollten die Ehegatten typischerweise sicherstellen, dass dem Überlebenden bis zu seinem Tod der Nachlass ungeschmälert verbleibe und nicht durch das Pflichtteilsverlangen eines Schlusserben gestört werde. Auch solle sichergestellt werden, dass nicht eines der Kinder bei der Verteilung des Gesamtnachlasses bevorteilt werde."

Das OLG Köln hat die Pressemitteilung vom 18.10.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Köln

COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2018
22.10.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD