Standardisierte Formblätter zur Einnahmenüberschussrechnung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17.10.2018 standardisierte Formblätter zur Einnahmenüberschussrechnung veröffentlicht.
Zitat aus dem BMF-Schreiben:
"Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2018 bekannt. Die Anlage SZE sowie die Anleitung zur Anlage EÜR werden aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 14. März 2018 (X R 17/16) für den Veranlagungszeitraum 2018 noch überarbeitet und mit gesondertem Schreiben veröffentlicht.
Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach § 60 Absatz 4 Satz 1 Einkommensteuer- Durchführungsverordnung in Verbindung mit § 87a Absatz 6 der Abgabenordnung (AO) durch Datenfernübertragung authentifiziert zu übermitteln ist, wird nach § 87b Absatz 2 AO im Internet unter www.elster.de zur Verfügung gestellt."
Das BMF hat das Schreiben vom 17.10.2018 seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweise von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand, Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2018
22.10.2018