Verbilligte Flüge für Angestellte von Luftfahrtunternehmen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16.10.2018 gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu "Steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten
unentgeltlichen oder verbilligten Flüge" veröffentlicht.
Das BMF hat die Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweise von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand, Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2018
22.10.2018