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Wucher bei Schlüsseldienstrechnung

Das Portal www.Anwalt.de weist in seinem Rechtstipp vom 15.10.2018 auf ein Urteil des Amtsgerichts Essen-Borbeck vom 20.06.2018 (Aktenzeichen 5 C 77/18) hin, nach dem ein Verbraucher das gezahlte Entgelt in voller Höhe zurückverlangen kann, wenn die verlangte Vergütung mehr als doppelt so hoch ist, wie die üblich Vergütung.

In dem Rechtstipp wird auf weitere Rechtsprechung hingewiesen.

Das Portal www.Anwalt.de hat den Rechtstipp vom 15.10.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Portal www.anwalt.de

COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2018
22.10.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD