Grenzüberschreitende Besteuerung bei Softwareüberlassung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.10.2017 ein Schreiben "Beschränkte Steuerpflicht und Steuerabzug bei grenzüberschreitender Überlassung von Software und Datenbanken" veröffentlicht.
Das Schreiben umfasst 15 Seiten und erläutert anhand von vielen Beispielen, wie die Finanzverwaltung diese Frage geregelt haben möchte.
Das BMF hat das Schreiben vom 27.10.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2017
06.11.2017
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