Pokerspieler: Wann wird Umsatzsteuer fällig
Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung 66/2017 vom 25.10.2017 auf sein Urteil vom 30.08.2017 (Aktenzeichen XI R 37/14) hin. Danach muss ein Berufspokerspieler für Preisgelder oder Spielgewinne, die er "(nur) bei erfolgreicher Teilnahme an Spielen fremder Veranstalter erhält" keine Umsatzsteuer bezahlen.
Es handelt sich hierbei um "kein Entgelte für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung" des Pokerspielers.
Der Bundesfinanzhof weist in der Presseerklärung aber darauf hin, unter welchen Umständen ein Berufspokerspieler umsatzsteuerbare Entgelte erzielen kann.
Der BFH hat die Pressemitteilung 66/2017 vom 25.10.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2017
06.11.2017
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