Steuerzinsen - anhängiges Verfahren beim BFH
Das Finanzgericht (FG) Münster weist mit seiner Pressemitteilung 11/2017 vom 15.09.2017 auf sein Urteil vom 17.08.2017 (Aktenzeichen 10 K 2472/16) hin. Danach sind Nachzahlungszinsen in Höhe von 6% noch verfassungsgemäß. Das FG hat aber die Revision zum BFH zugelassen.
Da das FG Münster die Revision zum BFH gegen seine Entscheidung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat, ist es nicht auszuschließen, dass sich bei der Höhe der Steuerzinsen doch noch etwas bewegt.
Man sollte überlegen, ob man derartige Fälle offen hält.
Das FG Münster hat die Pressemitteilung 11/2017 vom 15.09.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Münster
COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2017
06.11.2017
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