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 der guten Ideen

Wird Amazon steuerlicher Berater? Aber da gibt es noch eBay, Taxdoo und weitere sowie die Finanzverwaltung

Das IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH weist am 17.10.2017 darauf hin, dass Amazon seinen Händlern auf Wunsch eine Softwarelösung anbietet. Aber da gibt es noch eBay, Taxdoo und weitere. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich schon geäußert, die Finanzverwaltung will Gesetze ändern. Nachfolgend ein kurzer Überblick. 

Amazon will diese Dienstleistung nicht kostenfrei erbringen, sondern zwischen 400 € und  500 € jährlich dafür berechnen. IWW hat die Information auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage IWW

Bei eBay gibt es die Nettoberechnung nur, wenn die Umsatzsteuer-ID Nr. bei eBay bekannt gibt. Das gilt ab November 2016. Link zum Verkäufer-Portal von eBay   Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Pressemitteilung 34/2012 auf sein Urteil vom 26.04.0212 (Aktenzeichen V R 2/11) hingewiesen. Aufgrund der Häufigkeit von eBay-Verkäufen wurde die Unternehmereigenschaft bejaht und Umsatzsteuerpflicht angenommen. Ebenso die Entscheidung vom 12.08.2015 (Aktenzeichen XI R XI R 43/13) vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2015 

Der Internet-Handel hat sich längst verselbständigt. Die Finanzverwaltung hat erkannt, dass hier versehentlich oder bewusst inbesondere gegen umsatzsteuerliche Vorschriften verstoßen wird. Als Beispiel wird auf einen Beitrag des auf die Prüfung von Handelsunternehmen spezialisierten Sonderprüfers Bernhard Köstler auf der Homepage von Internethandel verwiesen. Link Homepage Internethandel 

SecuPedia, Plattform für Sicherheitsinformationen weist in einem Beitrag vom 19.05.2017 "Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs im Internethandel" darauf hin, dass die Finanzverwaltung auf ihrer Jahrestagung am 19. Mai 2017 in Konstanz unter Vorsitz des hessischen Finanzministers Thomas Schäfer beschlossen hätte, zügig Gesetzesänderungen zu erarbeiten, um gängige Steuervermeidungspraktiken beim Onlinehandel einzudämmen. Link zur Homepage von Quelle SecuPedia

Das deutsche Unternehmen Taxdoo bietet einen Service an, der wie folgt beschrieben wird: "Taxdoo nutzt Schnittstellen, um alle erforderlichen Daten vollautomatisch und tagesaktuell zu beziehen. Aktuell bieten wir die folgenden Anbindungen an: Amazon (Eigenversand und FBA) und eBay (über Paypal). Alle Umsätze, Erstattungen und Lagerbewegungen werden automatisch erfasst. Manuelle Uploads sind nicht erforderlich." Auch eine rückwirkende Bearbeitung soll möglich sein. Dass Taxdoo auf dem 40. Steuerberatertag am 8. bis 10.10.2017 in Berlin ausgestellt hat, lässt darauf schließen, dass das Unternehmen den Kontakt zu den Angehörigen des steuerberatenden Berufs sucht. Link auf die Homepage von Taxdoo  

Hinweis von Herr Steuerberater Stefan Hinterleitner, Olching. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2017
13.11.2017

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