Formularmietvertrag Verjährungsfrist-Verlängerung unwirksam
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 176/2017 vom 08.11.2017 auf sein Urteil vom 8.11.2017 (Aktenzeichen VIII ZR 13/17) hin. Danach ist die Verlängerung der in § 548 BGB geregelten Verjährungsfrist von 6 auf 12 Monate unwirksam.
Dieses Urteil sollte man als Anlass nehmen, bestehende Mietverträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Der BGH hat die Pressemitteilung 176/2017 vom 08.11.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof.
COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2017
03.11.2017
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