Kreditgewährung als eigenständige Leistung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 08.11.2017 unter dem Titel "Umsatzsteuer; Kreditgewährung als eigenständige Leistung; BFH-Urteil vom 13. November 2013, XI R 24/11" zu dieser Frage Stellung genommen und den Umsatzsteueranwendungserlass geändert.
Das BMF geht davon aus, dass der leistende Unternehmer bei der Kreditgewährung im Zusammenhang mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung grundsätzlich jeweils eigene selbständige Leistungen erbringt. Es komme allerdings besonders auf die Vereinbarungen im konkreten Einzelfall an. Das BMF weist auf einige Abgrenzungskriterien hin.
Das BMF hat das Schreiben vom 08.11.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2017
13.11.2017
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