Vorsorgeaufwendungen - Basisrenten - keine Beitragsrückerstattung möglich
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 06.11.2017 eine Rz. 57a in das BMF-Schreiben vom 24. Mai 2017 (BStBl I 2017, 820) eingefügt.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 06.11.2017:
'Nach Rz. 57 wird folgende Rz. 57a eingefügt:
„Abweichend von Rz. 57 kann es bei Basisrenten nicht zu einer Beitragsrückerstattung kommen, da eine Kapitalisierung nicht zulässig ist (vgl. Rz. 33). Soweit zu Unrecht geleistete bzw. zivilrechtlich nicht geschuldete Beträge (z. B. bei einem Widerruf des Vertrages) zurückgezahlt werden, hat die mitteilungspflichtige Stelle eine Datensatzstornierung bzw. -korrektur der betreffenden Jahre vorzunehmen.“ '
Das BMF hat das Schreiben vom 06.11.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2017
13.11.2017
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