Elektrofahrräder und Lohnsteuer
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 17.11.2017 "Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern an Arbeitnehmer in Leasingfällen" ausführlich zu dem Thema Stellung genommen.
Das BMF hat des Schreiben vom 10.11.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2017
20.11.2017
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