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 der guten Ideen

Kassen-Nachschau ab 01.01.2018: Informieren Sie Ihre Mandanten

 

Das ist die neue Waffe der Finanzverwaltung gegen Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben: Unangekündigt erscheint ein Finanzbeamter zur Durchführung einer sogenannten Kassen-Nachschau. Der Unternehmer muss den Finanzbeamten informieren, wie seine betriebliche Kasse organisiert ist. Führt er ein Papierkassenbuch, ein elektronisches Kassenbuch, eine "offene Ladenkasse" oder verwendet er eine Registrierkasse. Wird die Kasse täglich geführt und abgestimmt? Ist alles vollständig erfasst? Wenn der Prüfer Zweifel hat, kann er sofort zu einer ordentlichen Außenprüfung übergehen. Acht Seiten umfasst das Merkblatt "COLLEGA-Hinweise Kassen-Nachschau 11/2017", in dem die wichtigsten Einzelheiten beschrieben sind. Leseversion der COLLEGA-Hinweise 

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COLLEGA passt Datentausch an neues Format der DATEV an

 

Aus dem Programm COLLEGA-KanzleiPlus werden die Buchungsdaten an viele Buchführungsprogramme abgegeben. Die elektronisch vorhandenen Daten werden also automatisch übernommen. Die Weitergabe an die DATEV erfolgt derzeit in dem sogenannten "Postversandformat". Die DATEV wird dieses Format zum 31.12.2017 einstellen.  COLLEGA bereitet zum  Jahresende 2017 ein entsprechendes Update vor, so dass die Datenübernahme ab Januar 2018 wie bisher möglich sein wird. Bei Rückfragen steht das COLLEGA-Team gerne zu Verfügung.  

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