Kassen-Nachschau ab 01.01.2018: Informieren Sie Ihre Mandanten
Das ist die neue Waffe der Finanzverwaltung gegen Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben: Unangekündigt erscheint ein Finanzbeamter zur Durchführung einer sogenannten Kassen-Nachschau. Der Unternehmer muss den Finanzbeamten informieren, wie seine betriebliche Kasse organisiert ist. Führt er ein Papierkassenbuch, ein elektronisches Kassenbuch, eine "offene Ladenkasse" oder verwendet er eine Registrierkasse. Wird die Kasse täglich geführt und abgestimmt? Ist alles vollständig erfasst? Wenn der Prüfer Zweifel hat, kann er sofort zu einer ordentlichen Außenprüfung übergehen. Acht Seiten umfasst das Merkblatt "COLLEGA-Hinweise Kassen-Nachschau 11/2017", in dem die wichtigsten Einzelheiten beschrieben sind. Leseversion der COLLEGA-Hinweise
Das Bundesfinanzministerium bereitet derzeit Merkblätter vor, um eine möglichst einheitliche Gestaltung der Kassen-Nachschau im Bundesgebiet zu erreichen. COLLEGA-Wochen-Ticker wird zeitnah berichten.
Bargeldintensive Betriebe müssen sich auf eine härtere Gangart bei der Kassenführung einstellen.
COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2017
20.11.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
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Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch