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Kleinbetragsgrenze von 150 auf 250 € angehoben

 

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in einem Schreiben vom 15.11.2017 darauf hin, dass die Neuregelung im Rahmen des Zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes nunmehr im BGBl I S. 2143 veröffentlicht wurde. im COLLEGA-Wochen-Ticker 21/2017 wurde schon darüber berichtet. Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. 

Das BMF hat des Schreiben vom 15.11.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!       

COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2017
20.11.2017

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