Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Steuerfachangestellter / Steuerfachwirt keine mehraktige Ausbildung

Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat in seiner Presseinformation vom 15.11.22017 auf sein Urteil vom 17.10.2017 (Aktenzeichen 13 K 76/17) verwiesen, in dem es entschieden hat, dass für eine Steuerfachangestellte kein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn sie sich zum Steuerfachwirt fortbildet. 

Im Urteilsfall wurde vorgetragen, dass das Kind mit der Berufsausbildung zur Steuerfachangestellten ihr Berufsziel noch nicht erreicht habe. Ihr Berufsziel sei „Steuerfachwirt/in“. 

Die Familienkasse hat den Antrag auf Kindergeld abgelehnt, das FG hat dieser Ablehnung im Urteil zugestimmt, aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat das Urteil vom 17.10.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Niedersächsisches Finanzgericht.

COLLEGA-Wochen-Ticker 47/2017
20.11.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

h