Nachträgliche "Ohne Rechnung Abrede" hat Nichtigkeit des Vertrags zur Folge
Das Oberlandesgericht Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 24.11.2017 auf sein Urteil vom 18.10.2017 (Aktenzeichen 12 U 115/16) hin. Die nachträgliche Abrede, einen Teil einer Rechnung "schwarz" abzuwickeln, ändert den Vertrag insgesamt und führt zu dessen Nichtigkeit.
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