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E-Bilanz; Übermittlungspflicht in Fällen atypisch stiller Gesellschaften

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 24.11.2017 "E-Bilanz; Übermittlungspflicht in Fällen atypisch stiller Gesellschaften gemäß § 5b EStG" zu der Frage, zu welcher Steuererklärung der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebs des Inhabers eines Handelsgewerbes in Fällen der atypisch stillen Beteiligung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung gemäß § 5b Absatz 1 EStG zu übermitteln ist.

Die Finanzverwaltung hat damit einen weiteren Schritt in Richtung digitale Transformation getan.

Das BFM hat das Schreiben vom 24.11.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium  

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München.

COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2017
04.12.2017

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