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 der guten Ideen

Kleinunternehmer-Steuerberater Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 21.11.2017 einen Hinweis auf ein anhängiges Verfahren (Aktenzeichen XI R 26/17 Aufnahme in die Datenbank am 21.11.2017) veröffentlicht. Eine Steuerberatungsgesellschaft hatte mehrere Gesellschaften gegründet, um die Kleinunternehmerregelung beanspruchen und damit bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Mandanten keine Umsatzsteuer abrechnen zu können.

Das FG Berlin-Brandenburg hat das Vorgehen als Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten beurteilt, die Revision zum BFH aber zugelassen.

Der Hinweis des BFH auf das anhängige Verfahren XI R 26/17 befindet sich auf der Homepage des BFH. Link Homepage Bundesfinanzhof  

COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2017
04.12.2017

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