Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für 2018
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 28.11.2017 "Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2018" darauf hin, dass das Statistische Bundesamt wird im Jahr 2017 keine aktuelle Sterbetafel veröffentlichen wird.
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 28.11.2017:
"Daher bleiben gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen, die nach der am 20. Oktober 2016 veröffentlichten Sterbetafel 2013/2015 des Statistischen Bundesamtes ermittelt und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. November 2016 - IV D 4 - S 3104/09/10001, DOK 2016/1012678 (BStBl I Seite 1166) veröffentlicht wurden, auch für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden."
Das BFM hat das Schreiben vom 28.11.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München.
COLLEGA-Wochen-Ticker 49/2017
04.12.2017
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