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Drei Zeugen Testament ist nur bei akuter Todesgefahr gültig

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 03.05.2017 auf seinen Beschluss vom 10.02.2017 (Aktenzeichen 15 W 587/15) hin. Danach ist ein sogenanntes "Drei Zeugen Testament" unwirksam, wenn nicht nach Überzeugung der drei Zeugen akute Lebensgefahr besteht.
 
Im entschiedenen Fall ist die Erblasserin 4 Tage nach der Errichtung des Testaments verstorben. Es wäre also die Errichtung eines ordentlichen Testaments vor einem Notar oder eines Nottestaments vor einem Bürgermeister möglich gewesen.
 
Das BVerfG hat die Pressemitteilung 34/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Oberlandesgericht Hamm
 
Hinweis: Viele Menschen haben ganz konkrete Vorstellungen über ihre letztwilligen Verfügungen, tragen diese aber mit sich herum und schieben die Entscheidungen - nämlich die Errichtung eine Testaments - hinaus. Im Streitfall sollte der bereits früher als Erbe bestimmte Sohn auch Erbe bleiben, die Mutter wollte "nur" eine Testamentsvollstreckung letztwillig anordnen. Steuerberater ohne Zulassung zur Rechtsberatung dürfen bei der Errichtung eines Testaments nicht beraten. Das würde einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bedeuten und daher mangels Versicherungsschutz zur persönlichen Haftung des Steuerberaters für eventuelle Beratungsfehler führen.  Steuerberater haben sich aber als Testamentsvollstrecker in vielen Fällen sehr bewährt, vor allem weil eine der wichtigsten Aufgaben, nämlich die Rechnungslegung, zu ihren schon bestehenden Kernaufgaben gehört. Testamentsvollstreckung gehört zu den vereinbarenden Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 Nr. 2 und 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG).  
 
29.05.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html