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 der guten Ideen

Einkommensteuer bei Vorsorgeaufwendungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 24.05.2017 zur einkommensteuerlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen Stellung genommen.
 
Das Schreiben umfasst 58 Seiten.
 
Das Schreiben ist grundsätzlich ab seiner Veröffentlichung im Bundessteuerblatt anzuwenden. Einige Regelungen sollen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2017.
 
Das BMF hat das Schreiben vom 16.05.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
 
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
 
29.05.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html