Schutzimpfungen eines Kindes getrennt lebender Eltern
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 82/2017 vom 23.05.2017 auf seinen Beschluss vom 03.05.2017 (Aktenzeichen XII ZB 157/16) hin. Danach kann ein Familiengericht entscheiden, ob ein minderjähriges Kind die von der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen bekommen soll, wenn die getrennt lebenden und sorgeberechtigten Eltern sich hierüber uneinig sind.
In diesem Verfahren hatte die Mutter gegen die Impfpflicht Vorbehalte, die aus ihrer Befürchtung einer "unheilvollen Lobbyarbeit von Pharmaindustrie und der Ärzteschaft" resultieren, gemacht. Aus dem Beschluss des BGH kann aber entnommen werden, dass bei Vorliegen von einschlägigen Einzelfallumständen wie etwa bei dem Kind bestehende besondere Impfrisiken die Anhörung von Sachverständigen über Impfrisiken angezeigt wäre.
Der BGH hat die Pressemitteilung 82/2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
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